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Teilzeit Hauptjob und Teilzeit Minijob

Wer zwei Jobs hat statt einem, der profitiert mit seiner Flexibilität auch finanziell. Das gilt schon länger, jedoch könnten Betriebe dies auch als Win-Win-Konzept anbieten. Ein ungewöhnliches Benefit, ein Alleinstellungsmerkmal, ein Marktvorteil.

Eine Teilzeitstelle mit 1.300 Euro + Minijob 520 Euro ergibt netto bei Steuerklasse Eins eine Nettoentgelt-Differenz von 187,30 Euro* mehr auf ihrem Bankkonto im Vergleich zu einer Tätigkeit für 1.820 Euro bei einem einzigen Arbeitgeber.

Es herrscht Fachkräftemangel. Es geht zukünftig nicht nur darum neues Personal zu gewinnen. Es geht auch darum mit neuen Konzepten, gerade im gebeutelten Handwerk, das vorhandene Personal zu halten. Für zwei Arbeitgeber zu arbeiten erweitert den Horizont. Für alle Beteiligten. Es könnte Spass machen...

Interesse an Details?


Beispiel: 

Ein Bäckermeister, nennen wir ihn Paul, hat in einem Verkaufsgeschäft 3 Fachverkäuferinnen. Diese hat er selber ausgebildet und er möchte sie behalten. Er schließt mit einem befreundeten Bäckermeister aus der 30 km entfernten Nachbarstadt, nennen wir ihn Gerhard, einen Vertrag:

Die Bäckermeister vereinbaren den wechselseitigen Einsatz von zwei Fachkräften an vier bis fünf aufeinander folgenden Tagen im Monat im Laden des Freundes. 


Verkäuferin Anette hat einen Teilzeit-Arbeitsvertrag bei Paul. Sie arbeitet 5-Tage-Woche zu je 6,5 Stunden pro Tag. Das sind monatlich etwa 140 Stunden. Sie ist verheiratet und hat Steuerklasse Fünf. Monatlich erhält sie 1.820 Euro brutto. Dies ergibt einen Auszahlungsbetrag von 1.109,63 Euro.

Ab Oktober 2022 werden Vertragserweiterungen abgesprochen:

Paul vereinbart mit Anette eine Arbeitszeitreduzierung um 5 Arbeitstage auf 107,5 Stunden pro Monat, "zum Ausprobieren" befristet für 3 Monate.

Bäckermeister Gerhard schließt mit Anette einen Minijob-Vertrag ab über 32,5 Stunden pro Monat, "zum Ausprobieren" befristet für 3 Monate. 

Paul und Gerhard schließen einen Vertrag ab, dass eine Abwerbung von Personal nur mit einer Ablöse von drei Bruttomonatsgehältern auf Basis einer 39-Std-Woche möglich ist und im Regelfall von beiden Seiten nicht gewünscht wird.

Bruttolohn von Anette bei Paul: 1.397,50 Euro, Auszahlungsbetrag 942,90 Euro.

Bruttolohn von Anette bei Gerhard: 390 Euro, Auszahlungsbetrag 375,96 Euro (Abzug Rentenvers.)

Auszahlungs-Plus auf dem Bankkonto von Anette: 209,23 Euro pro Monat


Verkäuferin Britta hat ebenfalls einen Teilzeit-Arbeitsvertrag bei Paul. Sie arbeitet ebenfalls 5-Tage-Woche zu je 6,5 Stunden pro Tag. Das sind monatlich etwa 140 Stunden. Sie lebt in "wilder Ehe", hat daher Steuerklasse Eins und hat zwei Kinder. Monatlich erhält sie ebenfalls 1.820 Euro brutto. Dies ergibt einen Auszahlungsbetrag von 1.342,98 Euro.

Ab Oktober 2022 werden die gleichen Vertragserweiterungen abgesprochen:

Paul vereinbart mit Britta eine Arbeitszeitreduzierung um 5 Arbeitstage auf 107,5 Stunden pro Monat, "zum Ausprobieren" befristet für 3 Monate.

Bäckermeister Gerhard schließt mit Anette einen Minijob-Vertrag ab über 32,5 Stunden pro Monat, "zum Ausprobieren" befristet für 3 Monate.

Bruttolohn von Britta bei Paul: 1.397,50 Euro, Auszahlungsbetrag 1.089,97 Euro.

Bruttolohn von Britta bei Gerhard: 390 Euro, Auszahlungsbetrag 375,96 Euro (Abzug Rentenversicherung)

Auszahlungs-Plus auf dem Bankkonto von Britta: 122,95 Euro pro Monat


Das Plus von Paul und Gerhard:

Zum Oktober sehen sich Bäckermeister Paul sowie Bäckermeister Gerhard den durch die Presse geschürten Erwartungen der Belegschaft gegenüber, die mit Gehaltserhöhungen rechnet. Die Zwei-Arbeitgeber-Methode ermöglicht es, der Belegschaft Nettolohn-Erhöhungen anzubieten ohne Personalkostenerhöhungen. 

Die Teilzeitjobs sind mit 13 Euro/Stunde gerechnet. Die Minijobs sind mit 12 Euro kalkuliert, da die Arbeitgeberkosten hier um 8,35 % höher liegen als bei "normalen" Jobs. Daher wurde beim Brutto gekürzt. Wer hier die Bruttodifferenz von monatlich etwa 32,60 Euro mit steuerfreien Extras ausgleicht, z.B. mit 8 Tankgutscheinen über 50 Euro/Jahr, der braucht sich kein Adam-Riese-Genörgel anzuhören. In diesem Fall wäre die Personalkostenerhöhung moderat mit ca. 1,46 Prozent kalkulierbar.

Als Nebeneffekt gibt es kostenneutrale Weiterbildungen der Arbeitnehmer/innen. Sie sehen, wie anderswo gearbeitet wird. Das erweitert (hoffentlich) den Horizont und führt (hoffentlich) zu internen Verbesserungen. Als Nebeneffekt werden die Filialen evtl. aufgeräumt, da ja "Fremde" kommen.


Logistik/Arbeitnehmereinsatz:

Die Beispiele zeigen 5 Tage pro Monat Minijob. Stellen Sie sich vor, sie als Bäckermeister "versenden" zwei Mitarbeiterinnen an den letzten fünf Arbeitstagen im Oktober und die ersten fünf Arbeitstage im November. Dann wieder die letzten fünf Arbeitstage im Dezember und die ersten fünf Arbeitstage im Januar, und so weiter.  


* Berechnungen auf Basis einer Angestellten mit Steuerklasse Eins, evangelische Kirchensteuer, keine Kinder, versichert bei der Barmer