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Ehefrauen können seit 01.01.2020 Steuerklasse Vier ausprobieren

Als Buchhalterin fällt mir immer wieder auf, dass bei Doppelverdienern die Steuerklasse 3/5 gewählt wird. Auch wenn die Frau durch gute Bildung mit 20-Std-Woche ein gutes Gehalt erhält. Durch Änderung des § 39 Abs. 6 Satz 3 EStG kann jedes Ehepaar die Wirkung von 4/4 mit Faktor ab 01.01.2020 unverbindlich „ausprobieren“, da ein Rückgang in 3/5 problemlos möglich ist.

Diese mehrmalige Wahl im laufenden Jahr ist neu.

Das Faktorverfahren bietet einen Vorteil, der vielen nicht bekannt ist: Bei allen Lohnersatzleistungen spielt das Nettogehalt eine große Rolle; Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld. Und sein wir doch mal ehrlich. Die Steuerklasse 5 macht auch so keinen Spass wenn die Steuerabzüge einmal emotional betrachtet werden. Die Beantragung ist mega einfach: 2seitiges Formular ausfüllen und per Post ans Finanzamt.


Bundesministerium für Finanzen - Faktorberechnung für Ehepartner/Lebenspartner

www.steuerrechner.de

Formular
Steuerklassen-wechsel
Finanzamt.pdf (101.34KB)
Formular
Steuerklassen-wechsel
Finanzamt.pdf (101.34KB)



Noch mehr Detail-Infos gefällig? Hier ein Link zur "Geldfrau" Dani Parthum.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die weibliche Form gewählt. Die anderen Geschlechter sind mit gemeint.

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